Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rhein-Lahn Fitness
Auf der Lay 13
56132 Nievern
§ 1
Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Personal Trainer (nachfolgend: „Trainer“) und dem Klienten (nachfolgend: „Klienten“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.
Klienten im Sinne von § 1 S. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
§ 2
Geltung, widersprechende AGB
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Dienstleistungen, Vereinbarungen und Angebote zwischen uns und dem Klienten. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme bzw. Erbringung der Dienstleistung als vom Klienten anerkannt.
Wir widersprechen ausdrücklich Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 3
Zustandekommen des Vertrages, Nebenabreden
Alle unsere Angebote sind freibleibend.
Zu einem Vertragsabschluss kommt es erst, wenn wir dem Klienten eine Rechnung stellen und in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zukommen lassen oder die Dienstleistung vornehmen.
Sollten wir auf eine übersandte Rechnung des Klienten nicht innerhalb von 14 Tagen die Zahlung erhalten oder die Dienstleistung vorgenommen haben, ist der Klient nicht mehr an seine Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages gebunden.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie in Textform bestätigen.
§ 4
Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Klienten. Wir schulden keinen konkreten Erfolg
Umfang und Zielsetzung der Dienstleistung sowie die Anzahl der Trainingsstunden hängen davon ab, was mit dem Klienten individuell vereinbart wird.
Eine Trainingsstunde dauert 50 Minuten.
Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten des Trainers statt
Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Für die nicht wahrgenommenen Termine wird eine Gebühr in Höhe von 100 % des Preises für eine Trainingseinheit erhoben.
§ 5
Obliegenheiten des Klienten
Der Klient ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Klient verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
§ 6
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise werden in Euro angegeben.
Die Rechnung ist sofort nach Erhalt vom Klienten in voller Höhe zu begleichen. Der Klient kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt.
Der Klient kann die Rechnung entweder in bar oder durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto begleichen.
§ 7
Aufrechnungsverbot, Begrenzung des Zurückbehaltungsrechts
Aufrechnungsrechte stehen dem Klienten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
2. Der Klient ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8
Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss
Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung und die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen ist der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen.
Dem Klienten wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Klienten zustande gekommen sind. Hält sich der Klient nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Abschnitts gelten nicht:
bei Schäden aus einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Klient regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
§ 9
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Klient keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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